Friedhof Bülach / Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab und bei der Urnennischenwand

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Der Friedhof Zweckverband Bülach hat am 9. Januar 2023 entschieden, dass bei den Gemeinschaftsgräbern und bei der Urnennischenwand keine persönlichen Gegenstände, Blumen, usw. mehr erlaubt sind. Die Trauerfamilien haben die Möglichkeit eine andere Grabart zu wählen.

Die Details sind den beiden Beschlüssen im Download zu entnehmen.

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