Feuerwehr- und Werkgebäude mit altem Spritzenhäuschen Feuerwehr- und Werkgebäude mit altem Spritzenhäuschen

 Einwohneramt

Anmeldung

Wer in der Gemeinde Hochfelden Wohnsitz nimmt, hat sich innert 8 Tagen beim Einwohneramt im Gemeindehaus anzumelden und den Heimatschein sowie das Familienbüchlein/-ausweis oder gleichwertige Ausweisschriften zu hinterlegen. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls meldepflichtig. Im Übrigen ist das Meldewesen in der Polizeiverordnung der Gemeinde Hochfelden geregelt.

eUmzug innerhalb der Gemeinde

Abmeldung 

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich innert 8 Tagen beim Einwohneramt unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins abzumelden.

eUmzug innerhalb der Gemeinde

Bescheinigungen

Bescheinigungen und Bestätigungen aus dem Einwohnerregister:
bestellen

Identitätskarte

Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde unter Vorlage des Schriftenempfangsscheines und eines neuen Passfotos zu beantragen. Die alte Identitätskarte ist vorzuweisen. Bei Verlust einer Identitätskarte ist zusätzlich der Verlustschein, ausgestellt von einer schweizerischen Polizeistelle, abzugeben. Die Gesuchsteller haben persönlich zu erscheinen. Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen. Die Ausstellungsfrist beträgt 10 Arbeitstage. Die Identitätskarte wird direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt.

 

Gebühren
Fr. 65.00   Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre)
Fr. 30.00   Kinder 0-18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
Fr.   5.00   pro Ausweis

Migrationsamt      

Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Migrationsamt
Berninastrasse 45
8090 Zürich
Tel. 043 259 88 00
Fax 043 259 88 10
Öffnungszeiten: 08.00 – 16.00 Uhr (Fr. bis 13.30 Uhr)
Internet

Pass und Kombi 

Pass und Identitätskarte zusammen:

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) müssen seit 24.2.2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch beantragt werden. Eine Beantragung ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.

 

Gebühren
Fr. 140.00   Pass Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre)
Fr.   60.00   Pass Kinder 0-18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
Fr. 148.00   Kombi Erwachsene (Gültigkeit 10 Jahre)
Fr.   68.00   Kombi Kinder 0-18 Jahre (Gültigkeit 5 Jahre)
Fr.     5.00   pro Ausweis 

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Über das Internet www.schweizerpass.ch ist ersichtlich, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.

Passbüro

Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich

Passbüro Zürich
Sihlquai 253
8005 Zürich
(Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.)
Tel.043 259 73 73
Fax 043 259 73 74
Email
Internet

Umzug

eUmzug innerhalb der Gemeinde

Strafregister-
auszug

 www.strafregister.admin.ch

Waffenerwerbs-
schein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann beim Einwohneramt bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
• Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
• Kopie eines amtlichen Ausweises
• Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine 
  offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb   
  von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt. 
 
Die Gebühr beträgt Fr. 50.00.