Einwohneramt
| Anmeldung |
Wer in der Gemeinde Hochfelden Wohnsitz nimmt, hat sich innert 8 Tagen beim Einwohneramt im Gemeindehaus anzumelden und den Heimatschein sowie das Familienbüchlein/-ausweis oder gleichwertige Ausweisschriften zu hinterlegen. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls meldepflichtig. Im Übrigen ist das Meldewesen in der Polizeiverordnung der Gemeinde Hochfelden geregelt. |
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Abmeldung |
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich innert 8 Tagen beim Einwohneramt unter Vorlage des Schriftenempfangsscheins abzumelden. |
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Bescheinigungen |
Bescheinigungen und Bestätigungen aus dem Einwohnerregister: |
| Identitätskarte |
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde unter Vorlage des Schriftenempfangsscheines und eines neuen Passfotos zu beantragen. Die alte Identitätskarte ist vorzuweisen. Bei Verlust einer Identitätskarte ist zusätzlich der Verlustschein, ausgestellt von einer schweizerischen Polizeistelle, abzugeben. Die Gesuchsteller haben persönlich zu erscheinen. Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen. Die Ausstellungsfrist beträgt 10 Arbeitstage. Die Identitätskarte wird direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. |
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Gebühren |
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| Migrationsamt |
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich |
| Pass und Kombi |
Pass und Identitätskarte zusammen: |
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Gebühren |
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Provisorischer Pass |
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Über das Internet www.schweizerpass.ch ist ersichtlich, welche Dokumente Sie mitbringen müssen. |
| Passbüro |
Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich |
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Umzug |
eUmzug innerhalb der Gemeinde |
| Strafregister- auszug |
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| Waffenerwerbs- schein |
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann beim Einwohneramt bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden: |

